Was ist die Zweitwohnungsteuer?
Wer in Heidelberg eine Wohnung hält, die nicht der Hauptwohnsitz ist, zahlt Zweitwohnungsteuer. Diese Steuer gilt für alle, die ihren gemeldeten Hauptwohnsitz außerhalb Heidelbergs haben, aber eine weitere Wohnung in der Stadt nutzen. Klassische Beispiele sind Berufspendler, Wochenendheimfahrer und Studierende, die sich in Heidelberg nicht ummelden.
Was hat sich 2026 geändert?
Zum 1. Januar 2026 hat Heidelberg den Steuersatz für die Zweitwohnungsteuer von zehn auf 20 Prozent der Jahresnettokaltmiete verdoppelt. Der Gemeinderat hatte diese Verdoppelung im Juni 2025 als Teil der Sparmaßnahmen im Doppelhaushalt 2025/26 beschlossen. Für jemanden mit einer Wohnung für 600 Euro Kaltmiete monatlich bedeutet das: 7.200 Euro Jahresmiete mal 20 Prozent ergibt 1.440 Euro Zweitwohnungsteuer pro Jahr, also 120 Euro monatlich.
Wer ist besonders betroffen?
Besonders stark trifft die Verdoppelung Berufspendler, die einen Wohnsitz in Heidelberg halten, aber anderswo gemeldet sind. Auch Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nicht nach Heidelberg verlegt haben, müssen zahlen. Eine Abmeldung des Hauptwohnsitzes und Ummeldung nach Heidelberg ist die einfachste Möglichkeit, der Steuer zu entgehen.
Warum hat Heidelberg die Steuer erhöht?
Die Stadtverwaltung steht unter erheblichem Haushaltsdruck. Die Erhöhung der Zweitwohnungsteuer soll Mehreinnahmen in die Stadtkasse bringen. Gleichzeitig soll sie Anreize setzen, den Hauptwohnsitz nach Heidelberg zu verlegen, was der Stadt auch bei der Finanzausgleichsberechnung hilft.
Quelle: Stadt Heidelberg, Haushalt 2025/26
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