Der Biber ist zurück in Heidelberg. Nach Jahrzehnten der Abwesenheit haben sich Biber wieder an Neckar und den Nebengewässern angesiedelt. Mit seiner Rückkehr entstehen im Alltag neue Fragen: Wer hat die angenagten Bäume im Park zu verantworten? Was ist zu tun, wenn sich ein Biberdamm in der Nähe eines Gartens bildet? Die Stadt Heidelberg hat darauf reagiert und bietet über ehrenamtliche Biberberaterinnen und Biberberater eine kostenlose Anlaufstelle für alle Anliegen.
Warum ist der Biber besonders geschützt?
Der Europäische Biber (Castor fiber) ist nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Er darf weder gefangen, verletzt noch getötet werden. Auch seine Bauten und Dämme stehen unter Schutz. Wer einen Biber beobachtet oder auf Biberspuren stößt, darf die Dämme nicht eigenmächtig entfernen. Das gilt auch für angenagtes oder gefälltes Holz. Eingriffe in Biber-Lebensräume sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Was tun bei Problemen?
| Situation | Was tun |
|---|---|
| Angenagter Baum im Garten | Biberberater der Stadt kontaktieren, nicht eigenmächtig entfernen |
| Biberdamm nahe Keller/Kanalisation | Stadt Heidelberg, Umweltamt informieren |
| Biberbeobachtung melden | Freiwillige Biberberater helfen bei Einordnung |
| Überflutung durch Damm | Umweltamt, mögliche Ausnahmegenehmigung prüfen |
Der Biber als Zeichen gesunder Gewässer
Die Rückkehr des Bibers ist ein positives Zeichen für die Qualität der Heidelberger Gewässer. Biber brauchen sauberes Wasser, ausreichend Ufervegetation und Ruhe. Ihre Dämme schaffen Feuchtbiotope, die wiederum vielen anderen Tieren zugutekommen. Naturschützer sehen die Biberrückkehr als Erfolg der Renaturierungsbemühungen am Neckar und seinen Zuflüssen der letzten Jahrzehnte.
Quelle: Stadt Heidelberg, Umwelt aktuell
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