Wer ist betroffen?
Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten. Wer dort 2010 eine Gas-, Öl- oder Biomasseheizung eingebaut hat, muss sie 2026 prüfen lassen. Das ist keine Empfehlung. Das ist Gesetz. Grundlage ist Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes.
Warum 16 Jahre?
Das GEG schreibt vor: Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen 16 Jahre nach Einbau geprüft werden. Wer 2010 gebaut hat, ist 2026 dran. Nicht früher. Aber auch nicht später.
Welche Anlagen sind ausgenommen?
Heizungen mit standardisierter Gebäudeautomation brauchen nicht geprüft werden. Gleiches gilt für Anlagen im Rahmen eines Energiespar-Contractings. Alle anderen: Pflicht.
Was ist mit älteren Anlagen?
Wer die Heizung vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut hat, hat etwas mehr Zeit. Die Frist läuft bis zum 30. September 2027.
| Einbaujahr | Prüfpflicht | Frist |
|---|---|---|
| 2010 | Ja, sofort | 2026 |
| Vor Oktober 2009 | Ja, Übergangsregel | 30. September 2027 |
| Mit Gebäudeautomation | Nein | keine |
Was wird geprüft?
Ein Fachbetrieb schaut, ob die Anlage effizient läuft. Pumpen, Thermostate, Leitungsführung und hydraulischer Abgleich stehen auf der Liste. Wer da Probleme findet, spart danach bares Geld. Bis zu 15 Prozent weniger Energieverbrauch sind laut Experten realistisch.
Was kostet die Prüfung?
Je nach Anlage zwischen 150 und 400 Euro. Klingt nach viel. Ist es eigentlich nicht, wenn man bedenkt, was eine ineffiziente Heizung über Jahre kostet.
Was passiert, wenn man die Frist verpasst?
Ordnungswidrigkeit. Das GEG sieht Bußgelder vor. Wer das Gebäude später verkaufen oder vermieten will, braucht außerdem den Prüfnachweis.
Jetzt buchen, nicht warten
Heizungsbauer sind im Herbst ausgebucht. Wer jetzt anruft, bekommt einen Termin. Wer wartet, steht im Oktober vor langen Wartelisten. Die Handwerkskammer Rhein-Neckar hilft bei der Suche nach zugelassenen Betrieben. Wer auch andere aktuelle Themen aus der Heidelberger Stadtpolitik im Blick haben will, findet hier die neuen Sperrzeiten in der Heidelberger Altstadt.
Quelle: Stadt Heidelberg, Pressemitteilung vom 19. Februar 2026
Häufige Fragen zum Heizungs-Check
Gilt die Pflicht auch für Einfamilienhäuser?
Nein. Nur für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten.
Was ist ein hydraulischer Abgleich?
Er sorgt dafür, dass alle Heizkörper gleichmäßig mit warmem Wasser versorgt werden. Ohne Abgleich heizen manche Räume zu stark, andere zu schwach. Das verschwendet Energie.
Wo finde ich einen Prüfer in Heidelberg?
Über die Handwerkskammer Rhein-Neckar oder das Energie-Portal Baden-Württemberg.
Foto: Anete Lusina, Pexels License (kostenlos nutzbar)






