Was hat das Gericht entschieden?
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat bereits im Dezember 2024 geurteilt: Heidelberg muss strengere Sperrzeiten in der Kernaltstadt einführen. Die Stadt hat dagegen gekämpft. Sie ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die Beschwerde im Februar 2026 ab. Das Urteil ist rechtskräftig.
Welche Sperrzeiten sind konkret geplant?
| Nacht zu | Sperrzeit ab |
|---|---|
| Donnerstag und Freitag | 0:00 Uhr |
| Samstag und Sonntag | 1:00 Uhr |
| Gesetzliche Feiertage | 1:00 Uhr |
Was genau bedeutet Sperrzeit?
Gaststätten, Bars und Clubs müssen schließen. Nicht irgendwann, sondern pünktlich zu den festgelegten Zeiten. Das gilt für den betroffenen Teil der Kernaltstadt. Wer danach noch geöffnet hat, verstößt gegen die Verordnung.
Welcher Bereich ist betroffen?
Nicht die gesamte Altstadt. Nur ein definierter Teil der Kernaltstadt fällt unter die neue Regelung. Den genauen Bereich legt die Sperrzeitenverordnung fest, die der Gemeinderat noch beschließen muss.
Was passiert jetzt mit den Betrieben?
Wer bisher bis 2 oder 3 Uhr geöffnet hatte, muss früher schließen. Ausnahmen gibt es nur für geschlossene Veranstaltungen. Die genaue Regelung dazu steht in der Verordnung.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Entwurf am 25. März 2026 beraten. Der Gemeinderat muss die Verordnung abschließend beschließen. Erst dann tritt sie in Kraft. Betroffene Betriebe werden von der Stadt informiert.
Unsere Einschätzung
Anwohner haben ein Recht auf Nachtruhe. Das ist unbestritten. Gleichzeitig lebt die Altstadt von ihrer Gastronomie. Wer abends in Heidelberg unterwegs ist, weiß das. Die Frage ist jetzt, ob die Stadt die Umsetzung klug angeht. Ein echter Dialog mit den Betrieben wäre wichtig. Nicht erst nach dem Beschluss, sondern jetzt. Wer auch die Heizungspflicht für Eigentümer in Heidelberg auf dem Schirm haben will, findet das hier.
Quelle: Stadt Heidelberg, Pressemitteilung vom 16. März 2026
Häufige Fragen zur Sperrzeit
Gilt die Sperrzeit für die gesamte Altstadt?
Nein. Nur für einen definierten Teil der Kernaltstadt.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Erst nach dem Gemeinderatsbeschluss. Ein genaues Datum steht noch nicht fest.
Was passiert bei Verstößen?
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten. Es drohen Bußgelder, im Wiederholungsfall auch der Entzug der Betriebserlaubnis.
Foto: Quang Nguyen Vinh, Pexels License (kostenlos nutzbar)






