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Führerschein umtauschen 2026: Wer jetzt handeln muss und was es kostet

Am 19. Januar 2026 lief die Frist für Führerscheine 1999-2001 ab. Wer als nächstes dran ist, wie der Umtausch läuft und was er kostet. Alles zum Pflichtumtausch in Heidelberg.

Autoschlüssel liegen auf einer Holzfläche

Was ist der Pflichtumtausch?

Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das betrifft alle alten Papierführerscheine, rosafarbenen oder grauen, sowie ältere Plastikkarten. In Deutschland sind rund 43 Millionen Führerscheine betroffen. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Ausstellungsjahr.

Welche Jahrgänge sind 2026 dran?

Am 19. Januar 2026 lief die Frist für Kartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 1999, 2000 und 2001 ab. Wer noch nicht umgetauscht hat, sollte das nachholen. Als nächste Gruppe sind Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 dran. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt grundsätzlich die Frist bis 19. Januar 2033.

Wie läuft der Umtausch ab?

Der Führerscheinumtausch ist verwaltungstechnisch unkompliziert: kein neuer Test, keine ärztliche Untersuchung. Benötigt werden der alte Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passfoto. Die Kosten betragen in der Regel rund 25 bis 30 Euro. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz, in Heidelberg das Bürgeramt.

Was passiert bei Versäumnis?

Wer nach Ablauf der Frist noch mit dem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt nicht, nur das Dokument verliert seine Gültigkeit. Im Ausland kann es bei Polizeikontrollen zu Problemen kommen, wenn der Führerschein trotz abgelaufener Umtauschfrist nicht erneuert wurde.

Quelle: Bundesregierung, Führerschein-Umtausch FAQ

Foto: Erik Mclean, Pexels (kostenlos nutzbar)